Meine Praxis ist eine Praxis nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG) und somit eine reine Selbstzahlerpraxis, da ich als Heilpraktiker keine Verträge mit Krankenkassen oder Versicherungen eingehen kann.
Eine Therapiesitzung dauert 60 Minuten und kostet EUR 90.
(Paartherapie: Pro Sitzung 90 Minuten, Kosten EUR 135)
Die Bezahlung erfolgt im Anschluss an jede Sitzung in bar oder per EC-Karte, Kreditkarte, Apple-Pay etc.
Für die erste Sitzung planen Sie bitte 20 bis 30 Minuten mehr ein - ohne Mehrkosten für Sie.
Selbstverständlich erhalten Sie eine Quittung bzw. auf Wunsch eine ausführliche Rechnung, falls Sie die Möglichkeit haben, eine Kostenerstattung bei Ihrer Krankenversicherung zu beantragen.
Eine Musterrechnung können Sie hier herunterladen (evtl. zur Vorabvorlage und Prüfung der Kostenübernahme bei Ihrer privaten Krankenversicherung):
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder lesen Sie in Ihren Versicherungsvertrag nach, ob psychotherapeutische Leistungen durch Heilpraktiker für Psychotherapie übernommen werden, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen. Manche privaten Krankenversicherungen schränken psychotherapeutische Leistungen ein (Ziffern 19.x des Gebührenverzeichnisses) oder begrenzen die Stundenzahl auf z.B. 30 Sitzungen pro Jahr, unabhängig von der medizinischen Notwendigkeit.
In den meisten Fällen ist eine Antragstellung notwendig. Für eine mögliche Kostenübernahme verlangen die Kassen einen ausführlichen Bericht über den Klienten durch den Therapeuten, der darlegen muss, wie er die Behandlung durchführen will. Der Bericht muss auf Ihren Lebenslauf eingehen - natürlich alles unter Wahrung des Datenschutzes. Die Antragstellung und Bearbeitung seitens der Krankenversicherung sind ebenfalls zeitintensiv (soll heißen: kann dauern) und bedeutet somit wiederum Wartezeit auf die eigentliche Therapie.
Wenn Sie dies alles nicht wollen, dann bleibt leider nur der Weg, die Therapie selbst zu bezahlen.
Ich beteilige mich an "soziales-honorar.de" und stelle für Menschen in schwierigen sozialen Situationen eine Anzahl von Sitzungen mit ermäßigtem Honorar zur Verfügung.
ALG-II-Bezieher bzw. Inhaber einer Bonuscard (Stuttgart), Tafel-Ausweis, Wohngeld-Bescheid oder einem ähnlichen Nachweis erhalten auf die ersten fünf Sitzungen eine 50%-ige Ermäßigung. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt - scheuen und schämen Sie sich dennoch nicht, mich darauf anzusprechen.
Die meisten gesetzlichen Krankenkassen leisten leider keine Zuzahlungen oder Kostenerstattungen für Leistungen von Heilpraktikern für Psychotherapie.
Es bestehen jedoch vereinzelt Ausnahmeregelungen, v.a. bei sehr langen Wartezeiten in ihrem Wohngebiet. Bitte klären Sie dies mit ihrer gesetzlichen Krankenversicherung am besten direkt ab.
Der Nachteil liegt auf der Hand: Sie müssen die Kosten selbst tragen.
Doch es gibt auch viele Vorteile: